Ist Konsum von Cannabis legal?



Ist Konsum von Cannabis legal?

Jeder kann sich selbst schädigen, sofern er nicht dadurch eine Gefahr für andere schafft. Strafgrund des Besitzes von Betäubungsmitteln ist es, dass die Gefahr der Weitergabe von Betäubungsmitteln verhindert werden soll. (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.10.2009, 4 St RR 143/09).

Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus. Besitzwille und Besitzbewusstsein müssen darauf gerichtet sein, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.10.2009, 4 St RR 143/09 und BGHNStZ-RR 2008, 54/55 m. w. N.). Wer nur konsumiert, ohne tatsächliche Verfügungsgewalt zu erhalten, wird nicht Besitzer und ist auch nicht des Erwerbs von Betäubungsmitteln strafbar.

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