Legalisierung von Cannabis – Eckpunkte von Lauterbach durchgesickert



Eckpunkte der Legalisierung von Gesundheitsminister Lauterbach durchgesickert.

Konstantin Grubwinkler
Fachanwalt für Strafrecht
Partner in der Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Besitz und Erwerb von bis zu 20g soll straffrei werden.
⚠️ Das unabhängig davon, wo die Substanz erworben wurde!

Die Wirkstoffmenge im legalen Verkauf darf maximal 15% betragen. Zwischen 18 und 21 Jahren beträgt die Obergrenze 10%, um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern.

Auch Jugendliche bleiben straffrei, können aber von den Jugendämtern zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichtet werden.

Auch Onlinehandel denkbar: „Zum anderen würde die Verdrängung des Schwarzmarktes voraussichtlich stärker ausfallen, wenn Genusscannabis auch auf dem bequemen und stark an Bedeutung gewinnenden Online-Weg erworben werden könnte“

Aus völkerrechtlichen Gründen soll der Bedarf ausschließlich aus deutschem Anbau gedeckt werden.

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