Eckpunkte der Legalisierung von Gesundheitsminister Lauterbach durchgesickert.
Konstantin Grubwinkler
Fachanwalt für Strafrecht
Partner in der Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Besitz und Erwerb von bis zu 20g soll straffrei werden.
⚠️ Das unabhängig davon, wo die Substanz erworben wurde!
Die Wirkstoffmenge im legalen Verkauf darf maximal 15% betragen. Zwischen 18 und 21 Jahren beträgt die Obergrenze 10%, um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern.
Auch Jugendliche bleiben straffrei, können aber von den Jugendämtern zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichtet werden.
Auch Onlinehandel denkbar: „Zum anderen würde die Verdrängung des Schwarzmarktes voraussichtlich stärker ausfallen, wenn Genusscannabis auch auf dem bequemen und stark an Bedeutung gewinnenden Online-Weg erworben werden könnte“
Aus völkerrechtlichen Gründen soll der Bedarf ausschließlich aus deutschem Anbau gedeckt werden.
#legalisierung
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